Satzung
Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur in Birkenwerder nach § 52 Absatz 2 Nr. 5 AO und die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege § 52 Absatz 2 Nr. 6 AO sowie aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten.
Dazu gehören insbesondere die Organisation und die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen wie Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Theateraufführungen, Workshops, Vorträgen, Diskussionen usw.
(Wir sind eingetragen beim Amtsgericht Neuruppin, Gemeinnützigkeit wurde erstmals Anfang Februar 2019 anerkannt)
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